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    Zusatzinformation:

    Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe sowie Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen voll oder zu großen Teilen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Eine Klärung der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn ist zu empfehlen. Anders als Heilpraktiker sind Physiotherapeuten weisungsgebunden. Wenn Sie uns also ausdrücklich als Physiotherapeut konsultieren, benötigen Sie ein Privatrezept/ Unbedenklichkeitserklärung über osteopathische Behandlungen von Ihrem Arzt.

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